1. Allgemeines
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Unsere Touren-Angebote und Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten hiermit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen als vereinbart.
Einer nochmaligen Vereinbarung bedarf es nicht.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
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2. Vertragsinhalt und Vertragsschluss
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Alle Touren und Pauschalen können persönlich, telefonisch, schriftlich oder über die Internetseite von rennsteig-bike-tour gebucht werden. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Buchung in Verbindung mit der Tourenübersicht, dem Tourenkalender und den Informationsseiten der Internetseite.
Der Vertrag kommt durch Annahme, eines unserer Angebote, in Form einer rechtsverbindlichen Buchung zustande. Sie erhalten per mail die Eingangsbestätigung Ihrer Buchung und im Anschluss die Buchungsbestätigung.
Der Buchende hat daraufhin für alle in der Buchung genannten Teilnehmer in vollem vertraglichen
Verpflichtungsumfang einzustehen.
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3. Bezahlung
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Nach Erhalt der Rechnung überweisen Sie bitte den darauf ausgewiesenen Anzahlungsbetrag innerhalb von 7 Werktagen ab Rechnungsdatum. Der Anzahlungsbetrag wird auf den Gesamtpreis angerechnet und beträgt 25 % vom Gesamtpreis, mindestens jedoch 50,00 €.
Den Restzahlbetrag überweisen Sie bitte, bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, ohne nochmalige Zahlungsaufforderung. Buchungen innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn verpflichten Sie grundsätzlich zur sofortigen Zahlung des gesamten Preises.
Bei Gesamtpreisen kleiner 100,00 € wird kein Anzahlungsbetrag fällig. Den Gesamtzahlbetrag überweisen Sie bitte, bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, ohne nochmalige Zahlungsaufforderung. Buchungen innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn verpflichten Sie grundsätzlich zur sofortigen Zahlung des gesamten Preises.
Bei den Halbtages Rad-Event für Kurzentschlossene ist Barzahlung am Veranstaltungsbeginn möglich.
Alle Preise beinhalten die Mehrwersteuer in Höhe von 19%.
Die Bankverbindung finden Sie auch auf Ihrer Rechnung oder unter dem Menüpunkt
„Service/ Zahlungs- , Stornobedingungen und Bankverbindung“ dieser Internetseite.
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4. Änderungen der Leistung
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Änderungen und Abweichungen einzelner Tourleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt sind gestattet, wenn diese unerheblich sind und den Gesamtcharakter des Vertrages nicht beeinträchtigen. Notwendige Änderungen der Fahrtroute bis hin zu einem anderen Tourablauf können sich aus Gründen der Witterung oder des Wegezustandes ergeben.
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5. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden |
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5.1 Rücktritt und Umbuchung durch Kunden, die direkt bei rennsteig-bike-tour buchen. |
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Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten und Ihre Buchung stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung oder der Online-Stornierung bei rennsteig-bike-tour.
Als Ersatz für unsere Aufwendungen ist dann eine Entschädigung fällig, die sich entsprechend nachstehender Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Veranstaltungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Veranstaltungspreis pauschalisiert:
- Bis 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 10% (mind. 10,- EUR)
- Ab 29. bis 22. Tag vor Veranstaltungsbeginn 15%
- Ab 21. bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn 25%
- Ab 14. bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 40%
- Ab 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50%
- Bei Rücktritt durch Nichtantritt am Reisetag ist der Gesamtbetrag fällig.
Andere im Angebot enthaltener Leistungsträger (Hotels, Catering, u. ä.) können von dieser Gliederung abweichen. In diesem Fall gelten für den Kunden die Geschäftsbedingen der jeweiligen Leistungsträger. Für Veranstaltungen die von Standardprogrammen abweichen und einen erheblichen Mehraufwand in der Planung und Vorbereitung darstellen, behalten wir uns eine Entschädigung bis maximal 50% des Reisepreises bei Rücktritt von der Buchung vor.
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5.2 Rücktritt und Umbuchung von Kunden, die durch Vermittlung über „Erlebnisgeschenke-Portale“ (Vermittler) bei rennsteig-bike-tour buchen. |
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Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten und Ihre Buchung stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung oder der Online-Stornierung bei rennsteig-bike-tour.
Als Ersatz für unsere Aufwendungen ist dann eine Entschädigung fällig, die sich entsprechend nachstehender Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Veranstaltungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Veranstaltungspreis pauschalisiert.:
- Ab 1. Tag ihrer Buchung beim Vermittler bis 7. Tag vor Erlebnisbeginn 40%
- Ab 6. Tag vor Erlebnisbeginn 50%
- Bei Rücktritt durch Nichtantritt am Reisetag ist der Gesamtbetrag fällig.
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6. Tourenrückritt durch den Veranstalter / Erstattungsanspruch Teilnehmer
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Der Veranstalter ist berechtigt, bis 1 Tage vor Tourbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die jeweils festgelegte Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wurde. Der einbezahlte volle Tourpreis wird dem buchungswilligen Teilnehmer umgehend zurückerstattet. Weitere Ansprüche können ihm nicht entstehen.
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7. Teilnahmevoraussetzungen
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Jede gesunde Person, die über eine entsprechende Ausrüstung verfügt, kann an den Touren teilnehmen. Die Anforderungen sind unter den Tourenbeschreibungen auf der Homepage ersichtlich. Sollte ein Teilnehmer die Anforderungen erkennbar nicht erfüllen oder sich und andere Teilnehmer gefährden, ist der Tour-Guide jederzeit berechtigt, jenen von der Tour ganz oder teilweise auszuschließen.
Eine Kostenrückerstattung erfolgt in diesen Fällen nicht.
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8. Kündigung des Veranstalters bei höherer Gewalt
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Da bei Vertragsabschlusses zukünftige Ereignisse höherer Gewalt nicht vorhersehbar sind, welche die Tour erheblich erschweren, gefährden oder beeinträchtigen, so können sowohl der Teilnehmer als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Gleiches gilt, wenn Touren wegen äußerer Umstände, insbesondere extremer Wetterbedingungen, nicht angetreten werden können oder abgebrochen werden müssen. Der Veranstalter erstattet in diesem Fall den Tourpreis zurück.
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9. Haftung
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Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für gewissenhafte Erbringung der vereinbarten Leistungen. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
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10. Haftungsausschluss /-begrenzung
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Radfahren ist Sport unter erhöhter körperlicher Belastung. Sie sollten deshalb im Zweifelsfalle durch Ihren Hausarzt überprüfen lassen, ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Radtour gewachsen ist. Für diese Ihrer Sicherheit dieneneden Feststellung sind Sie selbst verantwortlich.
Alle Nachteile die entstehen, weil Sie ärztlichen Rat nicht einholen oder nicht befolgen, gehen zu Ihren Lasten.
Radfahren ist auch eine Gefahrensportart. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich. An den Radtouren beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr. Ein gewisses Restrisiko lässt sich auch bei umsichtiger Betreuung durch den Tour-Guide nicht gänzlich ausschließen. Dessen muss sich jeder Teilnehmer stets bewusst sein! Für Schäden, welche durch Missachtung der Straßenverkehrsordnung oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Tour-Guides entstehen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Ebenso wenig haftet er für Schäden oder Verlust von Fahrrad oder Gepäck während der Tour. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit den vermittelten Fremdleistungen (Leihräder) haftet er ebenfalls nicht. Wird im Rahmen einer Reise eine Beförderung im Linienverkehr erbracht, stellt dies eine Fremdleistung dar, auf die wir Sie hinweisen, für die wir aber nicht haften. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmung dieser Unternehmen. Für etwaige Unfälle oder Schäden haftet er nur, wenn diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters herbeigeführt wurden, nicht aber, wenn sie von anderen Teilnehmern oder Dritten verursacht wurden.
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11. Haftungsbeschränkung
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Ein Schadensanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Störungen mitzuwirken um eventuelle Schäden zu vermeiden. Wird ein Mangel erkannt und unterlassen sie schuldhaft diesen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
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12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
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Erfüllungsort ist Neuhaus am Rennweg und Gerichtsstand ist Sonneberg.
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
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13. Datenschutz
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Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden Ihre Daten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Buchung verwendet und im Rahmen der Geschäftsbeziehung per EDV-Anlage gespeichert.
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.(Gemäß Bundesdatenschutz- (BDSG) und Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG).
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